LINKE Entlastungs-Vorschläge in der Haushaltsdebatte

Im Dezember beschließt der Landtag den Doppelhaushalt für 2023 und 2024. Darin wird festgelegt, wofür der Freistaat in den beiden kommenden Jahren Geld ausgeben soll. Die Zeiten sind alles andere als normal: Eine gravierende (Energie)Preiskrise belastet die Bevölkerung schwer. Da das Lohnniveau in Sachsen vergleichsweise niedrig ist, geraten immer mehr Bürgerinnen und Bürger mit ihren Familien in finanzielle Nöte. Die Priorität, die wir als Linksfraktion setzen, ist klar: Das Leben muss bezahlbar sein! Daher treten wir für Entlastungen ein, die der Freistaat umsetzen kann und sollte.

Die vier wichtigsten Schritte:

Familien entlassten! Kita Beiträge senken, kostenloses Mittagessen für Kinder!

Senkung der Kita-Elternbeiträge ermöglichen

Manche Eltern in Sachsen müssen inzwischen schon 300 Euro pro Monat für die Kita-Betreuung zuzahlen, Verpflegungskosten kommen hinzu. Die allgemeinen Preiserhöhungen kommen hinzu. Es ist höchste Zeit für systematische Entlastung. 2023 sollen die ungekürzten Elternbeiträge bei Krippen monatlich um 45 Euro, bei Kindergärten um 30 Euro und bei Horten um 15 Euro gesenkt werden. 2024 soll die monatliche Zahlung weiter reduziert werden. Die Minderung beträgt dann bei Krippen 60 Euro, bei Kindergärten 40 Euro und bei Horten 20 Euro.

Die dafür notwendige Änderung des Gesetzes über die Kindertageseinrichtungen belastet die Kommunen nicht zusätzlich finanziell: Die Gegenfinanzierung erfolgt durch eine weitere Erhöhung der Kita-Pauschale um 300 Euro für 2023 und 400 Euro ab 2024. Diese Lösung ist gerecht, denn sie bevorzugt oder benachteiligt weder Eltern in Kommunen mit einem besonders hohen Beitrag noch Eltern in Kommunen mit einem besonders niedrigen Elternbeitrag.

Gutscheinprogramm für armutsbedrohte Familien

Wir schlagen zudem ein Gutscheinprogramm vor, das Familien mit geringem Einkommen zugutekommt. Stehen ihnen weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens zur Verfügung, sollen sie aus Landesmitteln einen Freizeitgutschein in Höhe von 300 Euro erhalten. Bei Familien mit mehr als drei Kindern soll der Gutschein 500 Euro wert sein. Er soll für den Eintritt in öffentliche Einrichtungen wie Museen und Zoos, in private Einrichtungen wie Theater und Schwimmbäder oder auch in gemeinnützige Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie z. B. Sternenwarten oder Besucherbergwerke einlösbar sein.

Laut dem aktuellen Mikrozensus gelten Alleinerziehenden-Haushalte mit einem Kind als armutsgefährdet, wenn sie weniger als 1.396 Euro pro Monat zur Verfügung haben. Bei Haushalten mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern liegt die Grenze bei 2.256 Euro. Mithin gibt es in Sachsen 108.485 Familien, die einen solchen Gutschein erhalten sollen. Die Staatsregierung muss rechtzeitig sicherstellen, dass der Gutschein nicht auf Sozialleistungen angerechnet wird – wie beim Familienpass.

Allen Kita- und Schulkindern eine kostenlose Mittagsversorgung gewähren

Der Freistaat soll allen Kita- und Schulkindern eine kostenlose vollwertige Mittagsversorgung zukommen lassen. Damit würden Eigenanteile der Eltern entfallen. Im Landeshaushalt sollen genug Mittel dafür vorgesehen werden, damit der Freistaat den Schulträgern sowie den Kommunen die Mehrkosten erstattet. Dazu soll die Kita-Pauschale des Landes um 1.000 Euro für 2023 und 1.100 Euro für 2024 angehoben werden. Ein Inflationsausgleich ist vorgesehen.

Davon würden etwa 55.000 Krippenkinder, 135.000 Kindergartenkinder und etwa 250.000 Schülerinnen und Schüler mit ihren Kindern direkt profitieren. Die Schulträger sollen selbst entscheiden, wie sie die Mittagsversorgung umsetzen. Sie können also selbst Schulküchen betreiben, mit Großküchen und Kindertageseinrichtungen kooperieren oder auch Gutscheinsysteme mit Gastronomiebetrieben aufbauen. Kinder können nichts dafür, wie viel oder wenig Geld ihre Eltern haben. Also muss der Staat für Gerechtigkeit sorgen!

Öffentlicher Personennahverkehr für alle zugänglich und bezahlbar

Die hohe Nachfrage nach dem 9-Euro-Ticket hat gezeigt: Die Bevölkerung hat Lust auf Bus und Bahn, wenn diese kostengünstig nutzbar sind. Doch was nützt das, wenn die Straßenbahn überfüllt ist oder kein Bus fährt? Wir fordern mit einem Gesetzesentwurf nicht nur günstige Preise, sondern auch attraktive und zuverlässige Verbindungen mit modernen Fahrzeugen (Zusammenfassung hier). Laut dem Abschlussbericht der ÖPNV-Strategiekommission hat die Hälfte der Einwohnerinnen und Einwohner keinen wohnortnahen Zugang zu Bus oder Bahn. Jedem Dorf seine Busanbindung!

 Ein Mindestbedientakt für alle sächsischen Gemeinden mit regulärem ÖPNV-Angebot und damit eine Mobilitätsgarantie sollen gesetzlich verankert werden. Ab 500 Einwohnerinnen und Einwohnern ist ein 2-Stundentakt, ab 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner ein 1-Stundentakt und ab 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ein Halbstundentakt von jedem Ortsteil zum Gemeindezentrum sowie zu einer überregionalen Verbindung des Schienenpersonennahverkehrs vorgesehen. Kinder, Jugendliche und Menschen mit geringem Einkommen sollen einen Rechtsanspruch auf kostenlose ÖPNV-Nutzung erhalten.

Sondervermögen und weitere Schritte zur Finanzierung

Wir plädieren für sinnvolle Einsparungen im Haushalt – zum Beispiel wollen wir das Landesamt für Verfassungsschutz abwickeln und den Generationenfonds für die Beamtenpensionen langsamer füllen, weil die Inflation das dort geparkte Geld ohnehin auffrisst. Außerdem wollen wir den Freistaat mit Sondervermögen handlungsfähig halten.

Die Energiekrise mit ihren enormen Preissteigerungen in allen Bereichen bringt unsere Gesellschaft in eine bedrohliche Notsituation. Wir wollen deshalb, dass das Parlament wie im Falle der Corona-Pandemie das „Vorliegen einer außergewöhnlichen Notsituation“ nach Artikel 95 der Landesverfassung feststellt. Der Landtag soll ein Sondervermögen von bis zu drei Milliarden Euro errichten, um Hilfsmaßnahmen zu finanzieren. Der Staat kann und muss das legitime Mittel der Kreditaufnahme nutzen. Andernfalls droht eine Pleite- und Verarmungswelle, die unsere Kinder und Enkel schwer belasten würde. Die Solidaritätsbremse in der Verfassung hilft niemandem.

Wir wollen zusätzlich die Landesverfassung ändern, um ein Sonder­vermögen für den sozialen Ausgleich von bis zu fünf Milliarden Euro zu errichten. Es soll vom Sozialministerium verwaltet und genutzt werden, um die Bevölkerung von Krisen, Naturereignissen oder Katastrophen zu entlasten, die sich der Kontrolle des Staates entziehen.